Neue Widerrufsbelehrung für Onlineshops

Neue Widerrufsbelehrung für Onlineshops

(Veröffentlicht am 01.05.08)

Zum 1. April 2008 trat die neue Widerrufsbelehrung in Kraft und sollte seitdem von allen Onlinehändlern verwendet werden. Das alte Muster soll noch bis Ende September 2008 verwendet werden dürfen. Dennoch wird empfohlen schon jetzt den neuen Text zu verwenden, da das alte Muster bereits von einigen Gerichten als unwirksam erklärt worden ist. Das könnte theoretisch auch mit dem neuen Text passieren bis dieses Muster als Gesetz verkündet wird, was jedoch noch vor der Sommerpause eintreten dürfte.

Beachten Sie bitte, dass die Formulierungen im Text nicht verändet werden dürfen. Nur das unveränderte Muster wird in §14 Abs. 1 BGB-InfoV für rechtens erklärt. Bei Änderungen des Textes besteht keine Rechtssicherheit mehr.

Den Link zum Download der neuen Widerrufsbelehrung finden Sie in der rechten Spalte.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!

 

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Zusätzliche Informationen
Widerrufsbelehrung Mustertext (PDF, 11KB)

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