Das alte Muster soll noch bis Ende September 2008 verwendet werden dürfen. Dennoch wird empfohlen schon jetzt den neuen Text zu verwenden, da das alte Muster bereits von einigen Gerichten als unwirksam erklärt worden ist. Das könnte theoretisch auch mit dem neuen Text passieren bis dieses Muster als Gesetz verkündet wird, was jedoch noch vor der Sommerpause eintreten dürfte.
Beachten Sie bitte, dass die Formulierungen im Text nicht verändert werden dürfen. Nur das unveränderte Muster wird in §14 Abs. 1 BGB-InfoV für rechtens erklärt. Bei Änderungen des Textes besteht keine Rechtssicherheit mehr.
Das PDF der neuen Widerrufsbelehrung finden Sie hier.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!