Google Analytics ist ein von Google zur Verfügung gestelltes Tracking-Programm. Dieses Programm kann jeder Internetseiten-Betreiber kostenlos auf seinem Auftritt einsetzen und somit alle Bewegungen, die seine Besucher machen – anhand der individuellen IP-Adressen – nachvollziehen: Woher kommt der Besucher? Wie lange verweilt er auf einer Seite? Was wird angeklickt? Welche Aktionen werden ausgeführt? Wohin geht der User? … Diese Statistiken finden Ihre Verwendung in der Optimierung von Internetseiten, was aus Sicht des Datenschutzes auch völlig problemlos ist, solange der Betreiber auf seiner Seite darauf hinweist, das diese Software eingesetzt wird. Google jedoch verwendet diese Daten ebenfalls und überträgt sie zur weiteren Verarbeitung an Google-Server in Amerika. Rein theoretisch könnte nun Google, aber auch andere Anbieter von Tracking-Software mit Hilfe der Internetanbieter jeder IP-Adresse den Namen des Nutzers zuordnen. Allein diese Möglichkeit versetzt Datenschützer in höchste Alarmbereitschaft. Auch die von Google angebotene Möglichkeit die IP-Adressen abzukürzen, so dass kein direkter Bezug mehr zum Nutzer hergestellt werden kann, geht den Datenschützern nicht weit genug. Google argumentiert jedoch, dass Google Analytics dem Datenschutzrecht der EU entspräche.
Da Datenschützer nicht an das Unternehmen Google heranzukommen scheinen, wird nun diskutiert ob man direkt an die Betreiber von Internetseiten in Zukunft herangehen soll, die Google Analytics auf Ihrer Seite einsetzen, um diese mit empfindlichen Geldbußen abzumahnen.
Es bleibt abzuwarten wie sich die Dinge hinsichtlich Google Analytics entwickeln. Es besteht jedoch keinerlei Veranlassung in Panik auszubrechen, solange auf den Einsatz der Tracking-Software auf dem Auftritt hingewiesen wird.
Wir werden für Sie zu diesem Thema weiterhin alle Augen und Ohren offen und Sie auf dem Laufenden halten.
Aktuellere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter unserem News-Beitrag „Google Analytics – Wichtige Änderungen„